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OLG Frankfurt, 04.10.2010 - 5 WF 208/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 623 BGB, § 111 FGGRG, § 261 FamFG, § 262 FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG
Keine Sonderreglung für die Anfechtung von Kostenentscheidungen mit Ausnahme der Ehe- und Familienstreitsachen, für die § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Sonderreglung für die Anfechtung von Kostenentscheidungen mit Ausnahme der Ehe- und Familienstreitsachen, für die § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 22.06.2010 - 309 F 251/10
- AG Offenbach, 26.08.2010 - 309 F 251/10
- OLG Frankfurt, 04.10.2010 - 5 WF 208/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 752
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2010 - 5 WF 208/10
Da der Antragsteller die vorliegende Klage ausdrücklich lediglich für den Fall im Verbund erheben wollte, wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt würde, ist die beabsichtigte Klage nicht gem. § 623 ZPO Gegenstand des Scheidungsverbundes geworden, welcher die örtliche Zuständigkeit für eine Folgesache begründet hätte (…Vgl. Zöller-Philippi, ZPO, 27. Auflage, Rn. 23 c zu § 623; BGH FamRZ 1996, 1142 f.).